Bislang konnten die Eltern als Erziehungsberechtigte allein über die Erziehung Ihres Kindes bestimmen. Mit der Einschulung teilen Sie Ihr Erziehungsrecht mit der Schule.
Ihr elterliches Erziehungsrecht steht dabei aber neben dem staatlichen Erziehungsauftrag, es ist ihm nicht nachgeordnet.
Das niedersächsiche Schulgesetz räumt den Eltern dabei umfangreiche Rechte ein. In der Erziehung Ihrer Kinder sind die Lehrer*innen und Sie als Eltern gleichberechtigte Partner.
Elternarbeit ist wichtig! Eltern sollten sich Zeit für diese Aufgabe nehmen und die Rechte, die ihnen eingeräumt werden, auch nutzen.
Elternvertreter zu sein fällt nicht immer leicht, häufig fehlt es an notwendigen Kenntnissen über die Aufgaben der Elternvertreter.
Doch gerade in der heutigen Zeit ist ein funktionierendes Schulwesen auf intensive Mitarbeit der Elternschaft angewiesen. Es macht Spaß, etwas weiter zu entwickeln oder zu organisieren, schließlich ist es zum Wohle unserer Kinder.
Eine gute pädagogische Arbeit macht allein noch keine gute Schule.
Auch ein Strauß Blumen wird durch etwas Grün hübscher. Daher ist es wichtig, dass auch die Eltern etwas Zeit aufbringen, um aus unserer Schule eine gute Schule zu machen, an der sich die Kinder wohl fühlen und auch später gerne daran zurück denken.
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